Das Finanzamt Bautzen befindet sich mit dem Hauptteil seiner Einrichtungen am Wendischen Graben. Mit der weiteren Strukturierung des Amtes steht das Ziel einer konzentrierten Unterbringung aller Abteilungen des Finanzamtes an einem Standort. Der Neubau wird als Ergänzung der Verwaltungsflächen des Finanzamtes errichtet.
Der Anbau nimmt die Giebelflucht des älteren Anbaus auf der Vorderseite auf, schließt auf der dritten Seite den Innenhof der Anlage und komplettiert diese. Die westliche Begrenzung des Neubaus wird durch die notwendige Abstandsfläche zur Grundstücksgrenze gebildet. Die Mauer wird beseitigt und die bestehende Treppe durch eine neue nach Westen versetzte ersetzt. Alte Teile werden weitestgehend wiederverwendet.
Der Neubau besitzt vier Vollgeschosse und ein ausgebautes Dachgeschoss. Die Geschosshöhen werden nicht an die Höhen des Bestandsbaus angeglichen sonder mit ca. 3,10 m deutlich unter diesen liegen. Da die Zugänglichkeit vom Bestandsgebäude auf jeder Etage in den Neubau erfolgen muss, werden die unterschiedlichen Etagenhöhen über zusätzlich in den Bestand einzubauende Treppen überwunden. Im Erdgeschoss führt der Bestandflur niveaugleich in den Neubauflur. Auf dieser Ebene gelangt man zu einem Aufzug, der alle Etagen des Neubaus andient. Mit dieser Lösung kann die Barrierefreiheit für den Neubau erreicht werden, der Büroräume, einen Beratungsraum und Lager-bzw. Archivflächen erhält. Nebenräume wie WC und Teeküchen werden im Bestandsgebäude in Verbindung mit den Erschließungsfluren eingeordnet.
Der Neubau wird als klarer Kubus errichtet. Ein Satteldach übernimmt nicht die Mansardform des älteren Anbaus, sondern orientiert sich am Dach des Schinkelbaus. Die Traufe und der First des Neubaus bleiben unterhalb der der Bestandsgebäude. Eine verglaste Fuge zwischen Alt- und Neubau schafft die nötigen Trennung und Verbindung beider Häuser. Die Fassade wird aus Betonfertigteilen mit gestrahlter Oberfläche hergestellt.